Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen


Leistungsbeschreibung


Eine Parkerleichterung ist ein orangefarbener Parkausweis, den Sie beantragen können, wenn bei Ihnen nicht die Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blindheit) im Schwerbehindertenausweis festgestellt worden sind.

Hierbei ist zu beachten, dass Sie mit der Parkerleichterung nicht auf einem Schwerbehindertenparkplatz (nur mit dem blauen Schwerbehindertenparkausweis möglich) stehen dürfen. Mit der Parkerleichterung haben Sie andere Möglichkeiten, wie u.a. eine bestimmte Zeit im Halteverbot parken zu können und keine Parkgebühren entrichten zu müssen.

Verfahrensablauf


Ihr Antrag wird an das Niedersächsische Landesamt für Soziales in Braunschweig weitergeleitet. Von dort wird entschieden, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Parkerleichterung erfüllt sind.

Nach getroffener Entscheidung erhalten Sie eine Rückmeldung vom Straßenverkehrsamt Wolfenbüttel.

Kontakt

  • Abt. 320

Kontaktpersonen


  • Sachgebiet Führerscheinwesen
  • Frau Gelhaar