Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen


Leistungsbeschreibung


Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen.

Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen. Sie können die Merkzeichen auch Online auf unserem Serviceportal beantragen.

Spezielle Hinweise

Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Welche Gebühren fallen an?


Der Antrag ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Was sollte ich noch wissen?


Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Kontakt

  • Abt. 320

Kontaktpersonen


  • Sachgebiet Führerscheinwesen
  • Frau Gelhaar