Ausnahmegenehmigung zur Gurt- und Helmpflicht


Leistungsbeschreibung


Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb der Gurt nicht angelegt bzw. der Helm nicht aufgesetzt werden kann.

Außerdem muss aus diesem Attest ersichtlich sein, ob es sich um eine vorübergehende gesundheitliche Einschränkung oder um einen dauerhaften Zustand handelt.

Welche Gebühren fallen an?


Die Kosten betragen zwischen 15,00€ und 35,00€.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

Kontakt

  • Abt. 320

Kontaktpersonen


  • Sachgebiet Führerscheinwesen
  • Frau Gelhaar