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Verpflichtungserklärung


Leistungsbeschreibung

Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

Hinweis: Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Verfahrensablauf

Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:

Für die Abholung der Verpflichtungserklärung müssen Sie persönlich erscheinen, da diese eigenhändig zu unterschreiben ist. Hierfür ist ein Termin notwendig (Terminbuchungen des Landkreis Wolfenbüttel - Schritt 2 von 6: Verpflichtungserklärung - Auswahl des Anliegens) ! Achtung: Aktuell sind freie Termine erst in ca. 6 – 8 Wochen verfügbar! Bitte melden Sie sich nach Abgabe des Online-Antrags mit der Vorgangsnummer (Erhalt nach Versenden des Antrags) unter der Telefonnummer 05331 84-300 oder schreiben eine Mail an abh@lk-wf.de.

Zur Abholung bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit.

Hinweis: Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Hinweis: Wenn Sie das Verfahren vollständig elektronisch abwickeln, ersparen Sie sich eine Terminvereinbarung, da die Ausländerbehörde Ihnen die Urkunde postalisch zustellt.

 

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:

  • Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten:
    • Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung)
    • Teilelektronische Abwicklung des Verfahrens (Online-Vorbereitung, ohne elektronische Authentifizierung)

Hinweis: Wenn Sie das Verfahren vollständig elektronisch abwickeln, ersparen Sie sich eine Terminvereinbarung, da die Ausländerbehörde Ihnen die Urkunde postalisch zustellt.

1. Wenn Sie das Verfahren vollständig elektronisch abwickeln:

  • Sie lesen sorgfältig die Informationen
  • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
  • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
  • Öffnen Sie das Onlineformular und melden sich am Nutzerkonto Bund an, wenn Sie eine natürliche Person sind und die Erklärung als Privatperson abgeben möchten.
  • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels der jeweils aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises, Ihrer ID-Karte (EU-Angehörige) oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
  • Sie melden sich am Organisationskonto an, wenn Sie die Erklärung als Vertretung einer Firma, eines Vereins oder einer sonstigen Organisation abgeben möchten und eine Vertretungsvollmacht haben.
  • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels des ELSTER-Zertifikats Ihres Unternehmens oder Vereins.
  • Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird automatisch in das Formular übernommen.
  • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
  • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
  • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
  • Als Vertretung für ein Unternehmen, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
  • Sie wählen aus, ob Sie die Urkunde per Post zugestellt haben möchten oder die Urkunde persönlich bei der Ausländerbehörde abholen möchten.
  • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr und bei gewünschter Zustellung per Post die Postgebühren.
  • Sie klicken auf »Absenden«.
  • Sie haben rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben.
  • Die Ausländerbehörde übermittelt Ihnen die Urkunde in Papierform postalisch.
  • Das Verfahren ist beendet.
  • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

 

2. Wenn Sie das Verfahren teilweise elektronisch abwickeln (Online-Vorbereitung):

  • Sie lesen sorgfältig die Informationen.
  • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde
  • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
  • Sie machen Anhaben zu Ihrer Person oder im Fall der Vertretung mit Vertretungsvollmacht für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation.
  • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
  • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
  • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
  • Als Vertretung für eine Firma, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
  • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr.
  • Sie klicken auf »Absenden«.
  • Sie haben die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch vorbereitet.
  • Zur Abholung der Urkunde müssen Sie die Ausländerbehörde aufsuchen und in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde die Urkunde handschriftlich unterschreiben und erhalten diese in Papierform.
  • Das Verfahren ist beendet.
  • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

Für die Abholung der Verpflichtungserklärung müssen Sie persönlich erscheinen, da diese eigenhändig zu unterschreiben ist. Hierfür ist ein Termin notwendig (Terminbuchungen des Landkreis Wolfenbüttel - Schritt 2 von 6: Verpflichtungserklärung - Auswahl des Anliegens) ! Achtung: Aktuell sind freie Termine erst in ca. 6 – 8 Wochen verfügbar! Bitte melden Sie sich nach Abgabe des Online-Antrags mit der Vorgangsnummer (Erhalt nach Versenden des Antrags) unter der Telefonnummer 05331 84-300 oder schreiben eine Mail an abh@lk-wf.de.

Zur Abholung bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit.

Hinweis: Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Zuständig für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde (Landkreis oder größere Stadt) am Wohnort der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers.

  • Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
  • Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes oder der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde abgeben.
  • Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
    • an Ihrem Hauptwohnsitz oder
    • an dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben.
  • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Personalausweis mit OnlineAusweisfunktion (für Online-Abgabe)
  • eID-Karte (für Online-Abgabe)
  • Aufenthaltstitel
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (für OnlineAbgabe)
  • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
  • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen

Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Persönliches Erscheinen ist bei schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung erforderlich