Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens


Leistungsbeschreibung


Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft hier online ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" beantragen, um dessen Einreise zu beschleunigen. Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.

Zur Durchführung des Verfahrens schließt der Arbeitgeber mit der Ausländerbehörde eine Vereinbarung (eine Muster-Vereinbarung finden sie hier). Die Ausländerbehörde prüft anschließend die ausländerrechtlichen Voraussetzungen und beteiligt - soweit erforderlich - weitere Behörden (zum Beispiel Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit). Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, erteilt die Ausländerbehörde für die Arbeitskraft eine Vorabzustimmung zur Visumerteilung, auf deren Grundlage die Auslandsvertretung der Arbeitskraft einen Termin zur Visumbeantragung anbieten und nach vollständiger Antragstellung über die Visumerteilung entscheidet. Das gesamte Verfahren sollte innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann auch für Familienangehörige der ausländischen Arbeitskraft (Ehe- bzw. Lebenspartner sowie minderjährige ledige Kinder) beantragt werden. Die Einreise der Familienangehörigen muss allerdings spätestens sechs Monate nach der Einreise der Arbeitskraft stattfinden.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier und zu den zuständigen Stellen im Bundesgebiet hier.

 

Die Ausländerbehörde berät Sie gern
Der Online-Dienst kann und soll die persönliche Beratung nicht ersetzen. Wenn Sie Fragen haben, bitten Sie in der Ausländerbehörde um ein Beratungsgespräch.
Auch wenn Sie die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens lieber nicht auf elektronischem Weg beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde. Die Nutzung des Online-Dienstes ist freiwillig.

 

Halten Sie Ihre Unterlagen bereit
Für die Nutzung des Online-Dienstes sollten Sie mindestens die folgenden Unterlagen bereit halten (Pflichtfelder):

  • Nachweis über die Bevollmächtigung des Arbeitgebers durch die Arbeitskraft (Muster-Vollmacht) sowie bei Bedarf Nachweis über die Unterbevollmächtigung,
  • Ausweisdokument des bevollmächtigten Unternehmensvertreters sowie
  • Ausweisdokument der künftigen Arbeitskraft.

Für den Fall, dass Familienangehörige nachziehen möchten, sind folgende Nachweise vorzulegen (Pflichtfelder):

Sie haben außerdem die Möglichkeit weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:

  • Nachweise über die Beschäftigung (zum Beispiel Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag),
  • Nachweise über spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse der Arbeitskraft (zum Beispiel Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate),
  • Nachweise über Lebensumstände Ihrer Arbeitskraft (zum Beispiel Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Krankenversicherung).

Die Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.

 

Wie es nach dem Online-Antrag weitergeht
Am Ende des Antragsprozesses können Sie Ihren ausgefüllten Antrag im PDF-Format herunterladen. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Nach dem Eingang des Antrags wird die Ausländerbehörde prüfen, ob alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für den Abschluss der Vereinbarung mit Ihnen vorliegen und das Beschleunigte Fachkräfteverfahren begonnen werden kann.

Kontakt

  • Abt. 321 - Ordnungswesen und Ausländerbehörde

Kontaktpersonen


  • Ausländerbehörde