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Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung der Waffenbesitzkarte)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gem. § 37a Satz 1 Nr. 1 WaffG eine komplette Schusswaffe an eine andere Person überlassen haben und die Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie hier die Anzeige vornehmen.

 

Die Waffenbesitzkarte ist für einen Austrag in Ihrer Waffenbehörde vorzulegen.

 

Wenn Sie:

  • einzelne wesentliche Teile einer Waffe zum Zweck der gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlichen Arbeiten
  • im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, oder
  • vorübergehend die Waffe zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen wollen,

dann besteht keine Anzeigepflicht (siehe auch § 37e Abs. 3 WaffG).

Für die Online-Anzeige der Überlassung einer Waffe werden folgende Unterlagen als Nachweise benötigt:

  • Ggf. Personalausweis oder Reisepass als Foto
  • Nachweis des Kaufvertrags/Überlassungsvertrags
  • Ggf. Nachweis des Waffenbriefs
  • Ggf. Nachweis der Ausfuhrerlaubnis
  • Ggf. Stammdatenblatt oder Waffenbesitzkarte (zur Angabe der NWR-ID)

Sie können in diesem Online-Antrag Dateien mit insgesamt maximal 35 MB hochladen. Zugelassene Dateitypen sind: PDF, JPG und PNG.