Niederlassungserlaubnis - Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels


Leistungsbeschreibung


Mit diesem Online-Dienst können Sie auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen.

Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Ausländer, der
  • seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt,
  • seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
  • mindestens 60 Monate (also für fünf Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
  • im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
  • gut integriert ist.
Im Einzelfall sind Abweichungen von den genannten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise genügt es bei Personen, die sich in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft befinden, in den meisten Fällen, wenn der Partner die Beiträge zur Rentenversicherung erbracht hat oder im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist.

Mit dem Durchlaufen der Fragen in diesem Online-Dienst können Sie unverbindlich ermitteln, ob die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Sie in Betracht kommt. Ihre Antworten werden nur dann gespeichert oder an die Ausländerbehörde übermittelt, wenn Sie das vollständige Antragsformular am Ende des Dienstes an die Ausländerbehörde versenden.

 

Halten Sie Ihre Unterlagen bereit
Um den Antrag erfolgreich stellen zu können, sind die folgenden Dokumente zwingend erforderlich:
  • Gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte),
  • Gültiges Identitätsdokument (z. B. Reisepass oder Passersatz),
  • wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen:
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z. B. Einkommensnachweise, Altersvorsorge),
  • Nachweis über Ihren ausreichenden Krankenversicherungsschutz,
  • Ihren aktuellen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsplatzangebot, sofern vorhanden,
  • Nachweis über die laufende Ausbildung, sofern vorhanden,
  • Nachweis über geleistete Beiträge zur Rentenversicherung (z. B. Rentenversicherungsverlauf) oder freiwillige Aufwendungen für vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung,
  • Ihre Berufsausübungserlaubnis (nur erforderlich für Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Heilberufe),
  • Nachweise über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache,
  • Nachweise über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (z. B. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Schul- oder Ausbildungsabschlüsse),
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen,
  • Nachweis über besondere Umstände, die eine Erbringung der übrigen Voraussetzungen erschweren oder unmöglich machen (z. B. Erkrankung oder Behinderung).
Diese und weitere Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.

 

Wie es nach dem Online-Antrag weitergeht
Am Ende des Antragsprozesses können Sie Ihren ausgefüllten Antrag im PDF-Format herunterladen. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Nach dem Eingang des Antrags wird die Ausländerbehörde prüfen, ob alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vorliegen.

 

Bitte beachten Sie:
Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen können diesen Dienst nicht nutzen. Diese Personen wenden sich bei Fragen bitte an die für ihren Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde.

Kontakt

  • Abt. 321 - Ordnungswesen und Ausländerbehörde

Kontaktpersonen


  • Ausländerbehörde