Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.
Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland
- eine Berufsausbildung absolvieren,
- einen Ausbildungsplatz suchen,
- studieren,
- einen Studienplatz suchen,
- ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
- an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
- einen Sprachkurs besuchen,
- eine Schule besuchen oder
- an einem Schüleraustausch teilnehmen.