Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung


Leistungsbeschreibung


Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.

Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland

  • eine Berufsausbildung absolvieren,
  • einen Ausbildungsplatz suchen,
  • studieren,
  • einen Studienplatz suchen,
  • ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
  • an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
  • einen Sprachkurs besuchen,
  • eine Schule besuchen oder
  • an einem Schüleraustausch teilnehmen.

Kontakt

  • Abt. 321 - Ordnungswesen und Ausländerbehörde

Kontaktpersonen


  • Ausländerbehörde