Erdaufschluss Anzeige für Brunnen


Leistungsbeschreibung


Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:

  • Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
  • Bohrungen nach Lagerstättengesetz
  • Bohrungen nach Bundesberggesetz

Die "Anzeige Geologischer Untersuchungen" (AGU)  löst die alte Anwendung „Norddeutsche Bohranzeige“ ab.

Der Anzeigepflicht von Bohrungen liegen gesetzliche Grundlagen, wie

  • Geologiedatengesetz
  • Bundesberggesetz
  • Wasserhaushaltsgesetz

zugrunde.

In der neuen Anwendung können Sie, unabhängig von der Bohrtiefe alle Bohranzeigen für die Länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie den Nord- und Ostseebereich (ausschließliche Wirtschaftszone und Festlandsockel), als auch Anzeigen zu sonstigen geologischen Untersuchungen (Seismik, Gravimetrie usw.) eingeben. Diese werden an die jeweiligen geologischen Landesämter und - bei Bohrungen tiefer 100 m - an das LBEG, in seiner Funktion als Bergbehörde für alle vier Länder verteilt.

Lediglich die zuständigen (Unteren) Wasserbehörden sind durch die Bohrfirmen zusätzlich auf einem anderen Weg zu informieren. In Niedersachsen und Bremen kann hierfür das automatisch durch die Anwendung generierte PDF genutzt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer


Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kontakt

  • Abt. 641

Kontaktpersonen


  • Abteilung 641 Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Recht)
  • Herr Berkhan