Antrag auf Richtlinienförderung Jugendarbeit
Antrag auf Richtlinienförderung Jugendarbeit
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Online-Verfahren für die Beantragung einer Förderung nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreis Wolfenbüttel
Wir freuen uns über Ihr Angebot im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit! Damit wir Sie nach unseren Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bei Ihrem Vorhaben unterstützen können, müssen sie folgende Verfahrensschritte durchlaufen:
- Anlegen eines Servicekontos
Um die Online Dienste des Landkreises Wolfenbüttel nutzen zu können, müssen Sie sich vorab ein Servicekonto (Service Konto Niedersachsen) anlegen. Dafür bedarf es einer Registrierung mit einer E-Mailadresse.
Anschließend können Sie über ihr Servicekonto auf alle Online Dienstleistungen des Landkreises zugreifen und somit auch einen Antrag auf eine Förderung nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Wolfenbüttel stellen.
- Antragsformular
Das Antragformular muss vor Durchführung der Maßnahme/bei Förderung von Gebrauchs- und Einrichtungsgegenständen vor Kauf/Beauftragung von Dienstleistern von Ihnen ausgefüllt werden.
Im Antragsformular haben Sie die Möglichkeit ihr geplantes Programm als Word oder PDF Datei hochzuladen. Final müssen Sie uns ihr Programm im Nachweisformular zur Verfügung stellen.
Nach dem erfolgreichen Ausfüllen des Antragsformulars erhalten Sie eine Einreichungsbestätigung per Mail.
- Einreichen von Verwendungsnachweisen
Der Verwendungsnachweiß ist innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bzw. Tätigung der Anschaffung einzureichen. Die Art des Verwendungsnachweises richtet sich nach der Art des Antrags und ist im Folgenden erklärt:
- Nachweis zu Anträgen bzgl. „Allgemeine Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit“
Nach der Umsetzung der Maßnahme füllen Sie das entsprechend Online-Nachweisformular aus. Dort laden Sie am Ende des Formulars die ausgefüllt und unterschriebene Teilnehmendenliste (hier herunterladen), das Programm Ihrer Maßnahme (untergliedert nach Tagen, Uhrzeiten und Programminhalten) und die Rechnung des Veranstaltungsortes (z.B. Seminarraum, Jugendherberge, etc.) oder eine Bestätigung des Veranstaltungsortes (hier herunterladen).
Nach dem erfolgreichen Ausfüllen des Nachweisformulars erhalten Sie eine Einreichungsbestätigung per Mail.
- Nachweis zu Anträgen bzgl. „Besonderen Jugendpflegerischen Maßnahmen mit Offenem Angebot
Das Ausfüllen eines separaten Nachweisformulares ist nicht gefordert!
Nach Umsetzung der im Antragsformular genannten Maßnahme senden Sie uns entweder per Serviceportal innerhalb Ihrer Anträge (vorherige Anmeldung notwendig) im entsprechenden Vorgang (hier klicken) oder per Post (als Scan/Foto) die jeweiligen Belege/Rechnungen über die verauslagten Kosten und das dazugehörige Nachweisdokument „Nachweisdokument - Besondere jugendpflegerische Maßnahmen“ (ausgefüllt und unterschrieben) zu. Dieses Dokument können Sie sich hier als PDF downloaden.
- Für Anträge bzgl. „Anschaffung von Gebrauchs- und Einrichtungsgegenständen“
Das Ausfüllen eines separaten Nachweisformulares ist nicht gefordert!
Nach Umsetzung der im Antragsformular genannten Maßnahme – hier Tätigung der Anschaffung – senden Sie uns entweder per Serviceportal innerhalb Ihrer Anträge (vorherige Anmeldung notwendig) im entsprechenden Vorgang (hier klicken) oder per Post (als Scan/Foto) die jeweiligen Belege/Rechnungen über die verauslagten Kosten und das dazugehörige Nachweisdokument „Nachweisdokument - Anschaffung Gebrauchs- Einrichtungsgegenstände“ (ausgefüllt und unterschrieben) zu. Dieses Dokument können Sie sich hier als PDF downloaden.
Wichtig: Bitte verwenden Sie stets den selben „Titel des Förderprojekts“ im Nachweisdokument/Nachweisformular wie auch in dem dazugehörigen Antragsformular.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit und wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg beim Umsetzen Ihres Vorhabens!
Wichtige Anmerkungen: Da es sich bei der Förderung um eine freiwillige Leistung handelt, kann eine Förderung erst nach Genehmigung des Landkreis Haushaltes erfolgen. In der Regel erfolgt die Genehmigung des Haushaltes in den Monaten Mai/Juni eines jeden Jahres. Sobald der Haushalt genehmigt ist, wird Ihnen zeitnah ein Bescheid bzgl. Ihres Förderantrages zugesandt.
Achtung: Die öffentlichen Träger werden gebeten die Förderanträge bzgl. Ferienpässe weiterhin formlos per Mail an c.wiesner@lk-wf.de zu stellen.