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Antrag auf Richtlinienförderung Jugendarbeit


Online-Verfahren zur Beantragung einer Förderung

nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Wolfenbüttel

 

Vielen Dank für Ihr Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit!

 

Damit wir Ihr Projekt nach unseren Förderrichtlinien unterstützen können, durchlaufen Sie bitte folgende Schritte:

 

1. BundID-Konto oder Unternehmenskonto anlegen

 

Um das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel nutzen zu können, benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto.

Klicken Sie dafür oben rechts auf „Anmelden“ und folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Nach der Anmeldung können Sie alle Online-Dienste nutzen – auch den Förderantrag.

 

2. Antragsformular ausfüllen

 

Das Antragsformular muss vor Beginn Ihrer Maßnahme oder vor einer Anschaffung, Reparatur oder Instandsetzung eingereicht werden.

 

Bei Maßnahmen:

Sie können Ihr geplantes Programm als PDF oder Word-Datei hochladen.

Das endgültige Programm reichen Sie später mit dem Verwendungsnachweis ein.

Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail.

 

3. Verwendungsnachweis einreichen

 

Den Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme oder Anschaffung/Reparatur/Instandsetzung einreichen.

Wenn die Frist abläuft, besteht kein Anspruch mehr auf eine Förderung.

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Förderbereich ab:

 

A) Maßnahmen der Jugendarbeit (1a–1h)

 

Wenn Sie eine Maßnahme in den Kategorien 1a bis 1h beantragt haben(hier herunterladen) , nutzen Sie bitte das Online-Nachweisformular.

Zusätzlich laden Sie bitte folgende Unterlagen hoch:

 

·        ausgefüllte und unterschriebene Teilnehmendenliste (hier herunterladen)

·        Programm der Maßnahme (nach Tagen, Uhrzeiten und Inhalten gegliedert)

·        Rechnung oder Bestätigung des Veranstaltungsortes (hier herunterladen)

 

 

B) Besondere jugendpflegerische Maßnahmen mit offenem Angebot (1j):

 

Wenn Sie eine Förderung nach Punkt 1j beantragt haben, laden Sie bitte im Serviceportal folgende Unterlagen hier (Serviceportalhoch:

·        Belege/Rechnungen der entstandenen Kosten

·        ausgefülltes und unterschriebenes Nachweisdokument „Besondere jugendpflegerische Maßnahmen“ (hier herunterladen)

 

Sie können die Dokumente auch senden an:

·        E-Mail: jugendpflege@lk-wf.de

·        Post: Landkreis Wolfenbüttel, Kreisjugendpflege, Bahnhofstr. 11, 38304 Wolfenbüttel

 

C) Anschaffung/Reparatur/Instandsetzung von Gebrauchs- und Einrichtungsgegenständen (1k):

 

Wenn Sie eine Förderung nach Punkt 1k beantragt haben, laden Sie im Serviceportal bitte folgende Unterlagen hier ( Serviceportalhoch:

·        Belege/Rechnungen über die Anschaffung, Reparatur oder Instandsetzung

·        ausgefülltes und unterschriebenes Nachweisdokument „Anschaffung Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände“ (hier herunterladen )

 

Sie können die Dokumente auch senden an:

·        E-Mail: jugendpflege@lk-wf.de

·        Post: Landkreis Wolfenbüttel, Kreisjugendpflege, Bahnhofstr. 11, 38304 Wolfenbüttel

 

D) Ferienpassaktionen (1i)

 

Öffentliche Träger stellen Anträge zu Ferienpassaktionen weiterhin formlos per E-Mail an:

·        c.wiesner@lk-wf.de oder

·        jugendpflege@lk-wf.de

 

Wichtige Hinweise

·        Bitte verwenden Sie in allen Formularen stets denselben Titel des Förderprojekts wie im ursprünglichen Antrag.

·        Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn der Kreishaushalt genehmigt wurde (in der Regel Mai/Juni). Danach erhalten Sie Ihren Bescheid.