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Sonderprogramm Kulturorte


Leistungsbeschreibung

Stiftung Zukunftsfonds Asse

Sonderprogramm „Förderung von Kulturorten“

Dieses Sonderprogramm ermöglicht die Projektförderung von bestehenden Kulturorten (Kultureinrichtungen) im Landkreis Wolfenbüttel, insbesondere im ländlichen Raum. Die Kulturorte können Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen, wodurch das lokale kulturelle Leben und soziale Umfeld nachhaltig gestärkt wird. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten der Maßnahme und ist auf 20.000 Euro pro Kulturort begrenzt.

Zuwendungsempfänger sind Betreiber von Kulturorten im Landkreis Wolfenbüttel. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Sie können den Förderantrag direkt über das Serviceportal oder alternativ ausgedruckt und unterschrieben bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse einreichen. Bei erbetenen Zuwendungsbeträgen über 5.000 € erfolgt die Antragstellung über das Service-Portal mittels eines freigeschalteten Links, den wir Ihnen auf Anfrage gerne bekannt geben.

Wegen des notwendigen Schriftformerfordernisses müssen die Projektanträge, die über das Service-Portal eingereicht werden, zusätzlich nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben im Original an die Stiftung Zukunftsfonds Asse (bitte kein Scan) übersandt werden: Stiftung Zukunftsfonds Asse, c/o Landkreis Wolfenbüttel, Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel. 

Die vorherige Einreichung einer Projektanfrage ist nicht erforderlich!

Bei Bewilligung Ihres Antrags wird Ihnen ein Zuwendungsvertragsentwurf über das Serviceportal sowie eine Belegliste für den Verwendungsnachweis übersandt. Der endgültige Zuwendungsvertrag ist von Ihnen unterschrieben im Original (kein Scan) an die Stiftung Zukunftsfonds Asse per Post zurückzusenden. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, werden Sie über das Serviceportal benachrichtigt. Die Unterlagen für den Verwendungsnachweis sind ebenfalls über das Serviceportal einzureichen.

 

Dokument

Sonderprogramm Kulturorte-Zuwendungsgrundsätze