Leistungsbeschreibung


Stiftung Zukunftsfonds Asse

Sonderprogramm „Beratung und Coaching“:
Unterstützung der Beantragung förderfähiger Projekte aus den Bereichen Naherholung und Tourismus und Kultur

Dieses Programm unterstützt potenzielle Projektträger bereits bei der Entwicklung Ihrer Idee aus den Bereichen Naherholung und Tourismus oder Kultur hin zu einem Projekt. Ziel ist es, den Projektträger in die Lage zu versetzen, eine förderwürdige Projektanfrage bzw. einen Projektantrag zu erarbeiten. Das geplante Projekt muss seine Wirkung im Landkreis Wolfenbüttel entfalten.

Gefördert werden Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Entwicklung und Ausarbeitung förderfähiger Maßnahmen. Die Kosten der geplanten Maßnahmen sollten mindestens 15.000 Euro betragen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 1.000 Euro (brutto inklusive aller Nebenkosten) pro Beratertag. Zuwendungsfähig sind bis zu fünf Beratertage pro Antragsberechtigtem.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, sondern lediglich eine Interessenbekundung, die über das Serviceportal erfolgt. Alternativ kann das Interessenbekundungsformular auch ausgedruckt und unterschrieben bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse eingereicht werden. In der Interessenbekundung sind Kooperationspartner, die Themenstellung sowie Projektidee unter Angabe des Projektzieles kurz zu skizzieren.

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse entscheidet anschließend über die Aufnahme in das Programm.

Wenn durch die Stiftung Zukunftsfonds Asse Beratertage bewilligt wurden, bietet diese – sofern dies gewünscht wird – eine telefonische Beratung an, um gemeinsam mit dem Antragsteller für die genehmigte Projektidee potenziell geeignete Berater zu identifizieren. Die Entscheidung, welcher Berater beauftragt wird, liegt beim Antragsteller.

Für den Abschluss des Vertrages stellt die Stiftung Zukunftsfonds Asse dem Antragsteller einen standardisierten Beratervertrag zur Verfügung. Dieser Vertrag ist, sobald dieser zwischen Antragsteller und Berater geschlossen wurde, an die Stiftung Zukunftsfonds Asse zu senden, damit die Mittel für die Rückerstattung der Kosten bereitstellen kann.

Kontaktpersonen

  • Frau Steffen
  • Frau Beyer
  • Frau Krause