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Ausbildungsförderung (BAföG) Bewilligung für Schülerinnen und Schüler


Leistungsbeschreibung

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)?

Einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben unter Umstanden Schülerinnen und Schüler, wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen und die angestrebte schuIische Ausbildung dem Grunde nach förderungsfahig ist.

Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von

  • Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest 2-jährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierten Abschluss vermitteln.
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs

Ausbildungsförderung wird auch Schülerinnen und Schülern gewährt, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht *) sind für den Besuch von

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
  • Berufsfachschulen einschl. der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt

*) Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

  • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
  • sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren
  • sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben

Wie beantrage ich Leistungen?

Leistungen werden mittels Antragsvordruck beantragt. Die Formblattvordrucke finden Sie weiter unten im Bereich Anträge/Formulare.

Achtung: Zahlungsbeginn frühestens ab Antragsmonat! Anträge bitte entsprechend früh stellen!

Ab dem 26. Juli 2021 läuft die Online-Antragstellung ausschließlich über BAföG-Digital:


!! Wichtig !!
Bitte geben Sie bei der elektronischen Antragstellung unbedingt folgende DE-Mail-Adresse des Landkreises Wolfenbüttel an: info@lk-wf.de-mail.de

Wer ist grundsätzlich für BAföG zuständig?

Für Studierende an Hochschulen sind die Studentenwerke zuständig.

Für den Besuch von Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen sind die kommunalen Ausbildungsförderungsämter zuständig, in dessen Einzugsbereich die Ausbildungsstätte Iiegt.

Bei den anderen Ausbildungsstätten ist das Amt zustandig, in dessen Bezirk die Eltern wohnen.

Leistungsbeschreibung

Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur