ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung
ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Achtung: Aktuell sind freie Termine erst in ca. 6 - 8 Wochen verfügbar.
Für einen besuchsweisen Aufenthalt in Deutschland müssen viele Ausländerinnen und Ausländer zusammen mit dem Visumsantrag eine Verpflichtungserklärung vorlegen. Diese wird von ihrem Gastgeber ausgefüllt.
Als Gastgeber verpflichten Sie sich damit, für alle durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehenden Kosten aufzukommen, wie zum Beispiel
- Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens
- Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit
- Aufwendungen für die Rückreise
Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Hinweisblatt beziehungsweise der Erklärung des Verpflichtungsgebers (Belehrung).
Das zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderliche Formblatt mit den persönlichen Daten des Verpflichtungsgebers und des Gastes ist ebenfalls abrufbar.
Online-Antrag
Sie können die Antragsdaten und Unterlagen auch online erfassen und übermitteln über den Online-Antrag.
Für die Abholung der Verpflichtungserklärung müssen Sie persönlich erscheinen, da diese eigenhändig zu unterschreiben ist.
Auch hierfür ist ein Termin notwendig. Achtung: Aktuell sind freie Termine erst in ca. 6 - 8 Wochen verfügbar.
Bitte melden Sie sich nach Abgabe des Online-Antrags mit der Vorgangsnummer (Erhalt nach Versenden des Antrags) unter der Telefonnummer 05331 84-300 oder schreiben eine Mail an abh@lk-wf.de.
Zur Abholung bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit.
Hinweis: Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.