Antrag auf Ferienkostenbeihilfe
Leistungsbeschreibung
Online- Verfahren zur Beantragung von Einzelzuschüssen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII
1. BundID-Konto oder Unternehmenskonto anlegen
Um das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel nutzen zu können, benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto.
Klicken Sie dafür oben rechts auf „Anmelden“ und folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Nach der Anmeldung können Sie alle Online-Dienste nutzen – auch den Antrag auf Ferienkostenbeihilfe.
2. Antragsformular ausfüllen
Das Antragsformular muss vor Beginn Ihrer Maßnahme eingereicht werden. Im Antrag müssen Sie einen Nachweis auf Anspruch auf Hilfen nach dem SGB VII, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder auf Kindergeldzuschlag hochladen.
Nach dem Absenden des Antrags erhalten sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail.
3. Nachweis über die Teilnahme einreichen
Der Maßnahmenträger muss die erfolgte Teilnahme bestätigen. Im Nachweis müssen folgende Dinge aufgeführt werden: Name des Teilnehmenden, Zeitraum der Teilnahme, Kosten der Teilnahme, Name und Anschrift des Anbieters, Bankverbindung des Anbieters, Name der Ansprechperson beim Anbieter mit Kontaktdaten, Unterschrift des Anbieters.
Der Nachweis über die Teilnahme muss innerhalb von vier Woche nach Beendigung der Maßnahme erfolgen.
Wenn die Frist abläuft, besteht kein Anspruch auf Zuschuss auf Teilnahmegebühren.
Sie können die Dokumente auch senden an:
E-Mail: jugendpflege@lk-wf.de
Post: Landkreis Wolfenbüttel, Kreisjugendpflege, Bahnhofstr. 11, 38304 Wolfenbüttel
Hinweise / Besonderheiten
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn der Kreishaushalt genehmigt wurde (in der Regel Mai/Juni).