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Antrag auf Ferienkostenbeihilfe

Leistungsbeschreibung

Online- Verfahren zur Beantragung von Einzelzuschüssen 

 
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII 

Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 Jahren bis zum vollendeten 17. Lebensjahr wird ein Einzelzuschuss für die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendarbeit gemäß §11 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII gewährt.
 
Anspruch auf den Einzelzuschuss haben Kinder und Jugendliche, wenn sie ihren Wohnsitz im Landkreis Wolfenbüttel haben und ihre Familien Anspruch auf Hilfen nach dem SGB VII, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder auf Kindergeldzuschlag haben.
 
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Bildungs- und Erholungsmaßnahmen von Trägern durchgeführt werden, die im Rahmen von Jugendarbeit nach §11 SGB VIII eine Förderung durch den Landkreis Wolfenbüttel erhalten.
 
Bei dem Einzelzuschuss handelt es sich um einen Zuschuss zu den Teilnahmegebühren.
 
Der Zuschuss beträgt 1/3 des Teilnahmebetrages, maximal jedoch 220 Euro. Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind vorrangig.
 
Eine Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim Landkreis Wolfenbüttel eingegangen sein. Die Antragsstellung ist online möglich. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
 
Damit wir Ihnen einen Einzelzuschuss gewähren können, folgen Sie bitte den folgenden Schritten:
 

1. BundID-Konto oder Unternehmenskonto anlegen 

Um das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel nutzen zu können, benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto.

Klicken Sie dafür oben rechts auf „Anmelden“ und folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Nach der Anmeldung können Sie alle Online-Dienste nutzen – auch den Antrag auf Ferienkostenbeihilfe.

2. Antragsformular ausfüllen

Das Antragsformular muss vor Beginn Ihrer Maßnahme eingereicht werden. Im Antrag müssen Sie einen Nachweis auf Anspruch auf Hilfen nach dem SGB VII, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder auf Kindergeldzuschlag hochladen.

Nach dem Absenden des Antrags erhalten sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail.

3. Nachweis über die Teilnahme einreichen

Der Maßnahmenträger muss die erfolgte Teilnahme bestätigen. Im Nachweis müssen folgende Dinge aufgeführt werden: Name des Teilnehmenden, Zeitraum der Teilnahme, Kosten der Teilnahme, Name und Anschrift des Anbieters, Bankverbindung des Anbieters, Name der Ansprechperson beim Anbieter mit Kontaktdaten, Unterschrift des Anbieters.

Der Nachweis über die Teilnahme muss innerhalb von vier Woche nach Beendigung der Maßnahme erfolgen.

Wenn die Frist abläuft, besteht kein Anspruch auf Zuschuss auf Teilnahmegebühren.

Sie können die Dokumente auch senden an:

E-Mail: jugendpflege@lk-wf.de

Post: Landkreis Wolfenbüttel, Kreisjugendpflege, Bahnhofstr. 11, 38304 Wolfenbüttel

 

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn der Kreishaushalt genehmigt wurde (in der Regel Mai/Juni).