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Sonderförderprogramm "Ehrenamt stärken - Ehrenamt digitalisieren"


Leistungsbeschreibung

Stiftung Zukunftsfonds Asse

 

Sonderförderprogramm der Stiftung Zukunftsfonds Asse

„Ehrenamt stärken-Ehrenamt digitalisieren“

 

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse fördert mit diesem Sonderprogramm Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Vereinen im Landkreis Wolfenbüttel, um diese beim digitalen Strukturwandel und bei der Optimierung eigener Prozesse einschließlich der Hardware zu fördern. Das Sonderprogramm „Ehrenamt stärken - Ehrenamt digitalisieren“ soll dazu beitragen, Erleichterungen für die Vereinsarbeit durch Zuhilfenahme digitaler Möglichkeiten zu schaffen und durch den Einsatz moderner und innovativer Arbeitsmethoden das Ehrenamt attraktiv zu gestalten. Die Stiftung Zukunftsfonds Asse stellt hierfür Fördermittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.

 

Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung sollen insbesondere folgende Maßnahmen sein:

  • Anschaffung geeigneter Hardware (insbesondere PC-Ausstattung, Smartphone, Tablet, Webcam und Zubehör)
  • Software zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder oder Ehrenamtlicher.
  • Qualifizierungsangebote, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die Wissen über Digitalisierung vermitteln, um den praktischen Umgang mit Informationstechnologien zu erlernen oder die der Einführung neuer Abläufe und Prozesse im Rahmen der Digitalisierung dienen zwecks Optimierung und Modernisierung der Vereinsarbeit.
  • Erwerb und Hosting einer Internetdomain mit Baukastensystem zu deren Einrichtung und Pflege, inkl. der notwendigen Beratung und Qualifizierung zum selbstständigen Betrieb und Pflege der Webseite.

 

Förderhöhe

Projekte werden mindestens mit 500 € und maximal mit 2.000 € gefördert.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten. Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch den Zuwendungsempfänger von mindestens 10 % aufgebracht werden; Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten des beantragten Projektes.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Stiftung Zukunftsfonds Asse aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

 

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützige Vereine mit Sitz im Landkreis Wolfenbüttel oder gemeinnützige Vereine, deren hauptsächliche Vereinsarbeit auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel stattfindet.

 

Wo können Anträge gestellt werden und welche Unterlagen sind einzureichen?

Anträge sind über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel oder alternativ ausgedruckt und unterschrieben bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse einzureichen. Das Antragsformular muss wegen des notwendigen Schriftformerfordernisses zusätzlich nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben im Original an die Stiftung Zukunftsfonds Asse (kein Scan) übersandt werden: Stiftung Zukunftsfonds Asse, c/o Landkreis Wolfenbüttel, Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel. 

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31.12.2024.

 

Was ist sonst noch zu beachten?

Neben den Zuwendungsgrundsätzen dieses Sonderprogramms gelten die Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen der Stiftung Zukunftsfonds Asse zur Förderung der regionalen Landesentwicklung im Landkreis Wolfenbüttel. Abweichende Regelungen der Zuwendungsgrundsätze dieses Sonderprogramms haben Vorrang.

Eine Kumulation der Zuwendung mit anderen nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus EU-, Bundes- Landes- oder sonstigen Förderprogrammen ist nicht möglich.

Pro Verein kann einmalig ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

Die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht möglich.

 

Stiftung Zukunftsfonds Asse: Startseite (zukunftsfonds-asse.de)