Sonderprogramm: Agroforstförderung im Landkreis Wolfenbüttel
Sonderprogramm: Agroforstförderung im Landkreis Wolfenbüttel
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Sonderprogramm der Stiftung Zukunftsfonds Asse
„Agroforstförderung im Landkreis Wolfenbüttel“
Die Stiftung Zukunftsfonds Asse fördert mit diesem Sonderprogramm die Einrichtung von Agroforstsystemen im Landkreis Wolfenbüttel.
Mit Agroforstsystemen können wir unsere Agrarlandschaften zukunftsfähig gestalten, multifunktional nutzen und attraktiv halten. Agroforstsysteme sind ein wichtiger Baustein in Richtung einer raumzeitlich ausgewogeneren Verteilung von Wasser und gleichzeitig auch ein wichtiger Baustein zur Anpassung an den Klimawandel und zum wasserbasierten und treibhausgasbasierten Klimaschutz. Darüber hinaus tragen sie zum Boden- und Gewässerschutz und zur Entwicklung einer systemstabilisierenden Biodiversität bei. Auch die landwirtschaftlichen Betriebe können verschiedenartig von Agroforst profitieren.
Fördergegenstand
Gefördert werden Ausgaben für die Einrichtung von Agroforstsystemen auf Ackerland, auf Dauergrünland oder in Dauerkulturen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Genehmigungen, Erlaubnisse, Befreiungen und Ähnliches, die unmittelbar mit der Einrichtung, Regeneration oder Erneuerung von Agroforstsystemen zusammenhängen und der Stiftung Zukunftsfonds Asse vorzulegen sind, wenn hierfür eine Zuwendung beantragt wird,
- Beratungs- und Planungsleistungen,
- Flächenvorbereitungen,
- die Anpflanzungen und/oder auch Aussaaten von Gehölzen, einschließlich der Ausgaben für das Pflanz-/Saatmaterial sowie für Material für ein fachgerechtes Einschlagen während der Zwischenlagerung der Gehölze,
- Pflanz- und/oder Saatmaterial für die Gehölzstreifen zum Zweck des Bodenschutzes und der Erhöhung der Wasserhaltefähigkeit beispielsweise durch Sträucher oder andere Pflanzungen oder Saaten, beispielsweise zwischen solitär stehenden Bäumen,
- den Gehölzschutz,
- Bewässerungssäcke und/oder Tröpfchenschläuche für eine notwendige, fachgerechte Bewässerung in den ersten drei Jahren nach Anpflanzung;
- eine fachgerechte Entwicklungspflege der Agroforststreifen bzw. der verstreut gepflanzten Gehölze während der Anwuchsphase der Gehölze in den ersten drei Jahren nach deren Anpflanzung
Förderhöhe
Für die Förderperiode 2025-2027 können Betriebe im Landkreis Wolfenbüttel, deren landwirtschaftliche Fläche sich im Landkreis Wolfenbüttel befindet, eine Förderung von bis zu 60.000€ erhalten. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können für die ersten 2 ha Agroforststreifen übernommen werden. Für alle weiteren ha gibt es noch 70 % Förderung. Auch bei der Planung können 70 % der Kosten übernommen werden, sofern die Leistungen innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsstellung im geplanten Umfang durchgeführt werden. Andernfalls sind es immer noch 50 %. Die Förderung für Beratung und Planung ist dabei auf 15 % des maximalen Zuschusses, also 9.000 € pro Betrieb, begrenzt.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Betriebe, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und die die Kriterien der Definition der Kleinst-unternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Anhang I der sog. Agrarfreistellungsverordnung erfüllen.
Wo können Anträge gestellt werden?
Anträge können über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden. Das Antragsformular muss wegen des notwendigen Schriftformerfordernisses zusätzlich nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben im Original an die Stiftung Zukunftsfonds Asse (kein Scan) übersandt werden:
Stiftung Zukunftsfonds Asse, c/o Landkreis Wolfenbüttel, Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel
Der Förderantrag kann auch direkt bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse gestellt werden. Senden Sie einfach eine E-Mail an: info@zukunftsfonds-asse.de , um das Antragsformular zu erhalten.
Welche Fristen sind zu beachten?
Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31.12.2027.
Was ist sonst noch zu beachten?
Neben den Zuwendungsgrundsätzen dieses Sonderprogramms gelten die Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen der Stiftung Zukunftsfonds Asse zur Förderung der regionalen Landesentwicklung im Landkreis Wolfenbüttel. Abweichende Regelungen der hier vorliegenden Zuwendungsgrundsätze haben Vorrang.
Die Zuwendung darf mit anderen Fördermitteln nicht kumuliert werden. Die jeweils erforderlichen Eigenmittel sind durch den Zuwendungsempfangenden einzubringen.
Die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht möglich.