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Schwangerschaftskonfliktberatung


Leistungsbeschreibung

Eine Schwangerschaft kann zu emotionalen Konflikten führen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, informieren über Unterstützungsmöglichkeiten sowie zum Thema Abbruch der Schwangerschaft, damit Sie die für Sie passende Entscheidung fällen können.

 

Für die Ausstellung der Bescheinigung nach §7 SchKG wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Befruchtung zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in englisch, französisch, türkisch, polnisch und russisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüche