Umbettung beantragen
Umbettung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gemäß §15 Abs. 1 BestattG dürfen Leichen und die Aschen verstorbener Personen außer in den bundesrechtlich geregelten Fällen vor Ablauf der Mindestruhezeit nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde ausgegraben oder umgebettet werden. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Mit einer Umbettung beginnt keine neue Ruhezeit.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt vor Ablauf der Mindestruhezeit bei der unteren Gesundheitsbehörde (hier: Gesundheitsamt Wolfenbüttel). Nach Ablauf der Mindestruhezeit ist der jeweilige Friedhofsträger zuständig.
Voraussetzungen
Eine Umbettung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, da die Totenruhe generell nicht gestört werden darf. Die nutzungsberechtigte Person muss einen wichtigen Grund für die Umbettung ausführlich und detailliert vorlegen, welcher die Störung der Totenruhe rechtfertigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zur Antragsstellenden Person
- Nachweise über die Antragsberechtigung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
- Eine ausführliche und detaillierte Begründung, weshalb die Umbettung erfolgen soll
- Angaben zur verstorbenen Person (Geburts- und Sterbedatum)
- Sterbeurkunde (sofern vorhanden)
- Genaue Bezeichnung der Friedhöfe (abgebend und aufnehmend)
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Prüfungsumfang des Antrages. Den entsprechenden Kostenbescheid erhalten Sie nach Genehmigung des Umbettungsantrages. Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung Niedersachsen (AllGO Nds.) variieren die Kosten zwischen 45 Euro und 250 Euro. Hinzukommen die Kosten bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung für die Durchführung der Umbettung.
Hinweise / Besonderheiten
Vor Antragsstellung sollte mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung (abgebend und aufnehmend) Kontakt aufgenommen werden, ob diese dem Umbettungswunsch (auch innerhalb des Friedhofs) positiv gegenübersteht.