Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gemäß § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)


Leistungsbeschreibung


Für die digitalen Antragsverfahren gemäß § 66 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) nutzt die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wolfenbüttel den nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) von dem hierfür im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) themenfeldführenden Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (MV) entwickelten und bereitgestellten Online-Dienst. Dieser ist über den nachstehenden Link oder die nebenstehende Schaltfläche zugänglich und dort werden auch ausführliche Informationen zum Verfahren bereitgestellt.
Bitte beachten Sie insbesondere auch, dass die Übermittlung des Antrags und der Nachweis der Identität der erklärenden Person unter Verwendung eines Nutzerkontos (konkret der BundID ) der erklärenden Person nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Onlinezugangsgesetz, mindestens auf dem Sicherheitsniveau "substanziell", zu erfolgen hat (§ 3a Absatz 1 Satz 2 NBauO) . Zudem muss jede in Verfahren nach § 3a Absatz 1 Satz 1 NBauO übermittelte Bauvorlage von der für ihren Inhalt verantwortlichen Person oder Stelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, soweit in der NBauO oder in einer Verordnung aufgrund der NBauO nicht etwas anderes bestimmt ist oder die Bauvorlage ein qualifiziertes elektronisches Siegel einer Behörde oder Stelle trägt oder die für den Inhalt der Bauvorlage verantwortliche Person die Unterlagen nach § 3a Absatz 1 Satz 1 NBauO über ein eigenes Nutzerkonto nach § 3a Absatz 1 Sätze 2 und 3 NBauO übermittelt. Auch dies ist bei dem jeweils betreffenden Online-Dienst näher erläutert.
Die antragstellerseitige Startseite des „EfA-Online-Dienst-Bauportals“ für den Landkreis Wolfenbüttel ist über den nachstehenden Link oder die ebenfalls nebenstehende Schaltfläche zugänglich. Hier können berechtigte / bevollmächtigte Personen im Rahmen der Verfügbarkeit und unter Verwendung Ihres Nutzerkontos sowohl neue Anträge, Anfragen, Anzeigen und Mitteilungen erstellen, als auch solche Entwürfe oder bereits laufende Verfahren in dem dazugehörigen Vorgangsaum (Frontend) einsehen und (weiter) bearbeiten, beispielsweise auch Bauvorlagen in laufenden Verfahren nachreichen oder Bescheide entgegennehmen.

Kontakt

  • Amt 60

Kontaktpersonen


  • Amt 60 Bauen und Planen