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Prostitutionsgewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen


Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet sein.

  • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
  • Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.

Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung