Prostitutionsgewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen
Prostitutionsgewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenWer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Leistungsbeschreibung
Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet sein.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
- Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung