Prostitutionsgewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen


Leistungsbeschreibung


Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet sein.

Voraussetzungen


  • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
  • Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Welche Gebühren fallen an?


Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?


Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am


13.03.2018

Kontakt

  • Abt. 531

Kontaktpersonen


  • Sachgebiet Prostitution
  • Sachbearbeiter/-in Herr Steger
  • Abteilungsleiter/-in Frau Salamon