Prostitutionsvermittlung - Erlaubnis beantragen


Leistungsbeschreibung


Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
  2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Betriebskonzept
  • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Welche Gebühren fallen an?


Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontakt

  • Abt. 531

Kontaktpersonen


  • Sachgebiet Prostitution
  • Sachbearbeiter/-in Herr Steger
  • Abteilungsleiter/-in Frau Salamon