Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) Kontaktaufnahme
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) Kontaktaufnahme
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jugendhilfe im Strafverfahren – eine wichtige Hilfe für Jugendliche* und Heranwachsende**
* Ein/e Jugendliche/r ist 14, aber noch nicht 18 Jahre alt.
** Ein/e Heranwachsende/r ist 18, aber noch nicht 21 Jahre alt
Was ist die JuHiS?
Die JuHiS ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie wird immer dann tätig, wenn Jugendliche oder Heranwachsende eine Straftat begangen hat.
Was macht die JuHiS?
Die JuHiS berät und begleitet Jugendliche sowie deren Eltern und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Die Betroffenen werden über die formellen Abläufe und anstehende Fragen informiert und erhalten Unterstützung bei Problemen und Konflikten. Durch einen Bericht über den jungen Menschen bringt die Jugendgerichtshilfe die erzieherischen Aspekte in das Jugendstrafverfahren ein, um das Gericht zu unterstützen, individuell und damit besonders wirksam zu reagieren.
Was geschieht vor Gericht?
Die JuHiS, die an der Verhandlung teilnimmt, berichtet dem Gericht über die Persönlichkeit des jungen Menschen, seine Entwicklung, sein soziales Umfeld und insbesondere über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit bzw. soziale Reife. Im Anschluss macht sie einen Vorschlag bezüglich der zu ergreifenden erzieherischen Maßnahme (z.B. Arbeitsstunden, Sozialer Trainingskurs, Betreuungsweisung, Anti-Gewalt-Training, Täter-Opfer-Ausgleich, Freizeitarrest).
Was macht die JuHiS nach der Gerichtsverhandlung?
Die Jugendgerichtshilfe betreut die Jugendlichen und Heranwachsenden auch nach der Gerichtsverhandlung. Sie hilft bei der Vermittlung geeigneter Einsatzstellen und überwacht die vom Jugendgericht erteilten Auflagen und Weisungen.
Die Arbeit der JuHiS basiert…
…auf der gesetzlichen Grundlage
des Achten Buch Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
- 2 Abs. 3 Nr. 8 und § 52 Kinder-Jugendhilfegesetz
und
des Jugendgerichtsgesetztes
- 38, § 50 und § 105 Jugendgerichtsgesetz
Wie entsteht der Kontakt zur JuHiS?
Die JuHiS wird von der Staatsanwaltschaft über ein Strafverfahren informiert und setzt sich dann mit den jungen Menschen, und bei unter 18-jährigen mit deren Eltern, in Verbindung.
Bei Bedarf können Jugendliche sowie deren Eltern und Heranwachsende von sich aus den Kontakt zur Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamtes aufnehmen.
Hier finden Sie uns…
Landkreis Wolfenbüttel
Abteilung für Jugend- und Erziehungshilfe
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel
Haltestelle Wolfenbüttel Bahnhof:
Linie 420, 604, 710, 740, 750, 751, 752, 791, 792, 794, 796, 797, RB 42, RB 43, RB45