Internationaler Leichen- und Urnenpass


Leistungsbeschreibung


Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichen- bzw. Urnenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichen- bzw. Urnenpasses muss grundsätzlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichen- bzw. Urnenpass beantragen lassen.

Für die Ausstellung des internationalen Leichen- und Urnenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40 € an. Diese können Sie bereits im Antragsformular Online bezalhen.

Wichtig:

Melden Sie sich nach der abschließenden Beantragung des Leichen- oder Urnenpasses umgehend bei der Abteilung Leichenwesen an. Dies können Sie telefonisch unter: 05331/84-503 oder per E-Mail unter Leichenwesen@lk-wf.de.

Verfahrensablauf


Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

Voraussetzungen


- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?


- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

- Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 40,00 EUR

Die Kosten können Sie direkt im Onlineantrag bezahlen.

Was sollte ich noch wissen?


Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Hinweise / Besonderheiten


Wichtig:

Nach der abschließenden Beantragung des Leichen- oder Urnenpasses müssen Sie zwingend einen Termin über die Onlineterminvergabe beim Landkreis Wolfenbüttel vereinbaren.

Bringen Sie hier auch die im Antrag geforderten Nachweise im Original mit.

Hier gelangen Sie zur Onlineterminvergabe

Kontakt

  • Abt. 531

Kontaktpersonen


  • Sachgebiet Leichenwesen
  • Gesundheitsamt