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Internationaler Nutztier- und Pferdetransport beantragen


Leistungsbeschreibung

Für den Transport von Nutztieren oder Pferden ins Ausland oder auch für Reisen mit Pferden ins Ausland benötigen Sie eine Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung. Für Pferde gilt außerdem, es muss der Pferdepass mitgeführt werden.

Für Transporte, welche über 8 Stunden dauern, muss ein Transportplan vorgelegt werden.

Für alle Transporte von Pferden und Reisen mit Pferden in das Ausland ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung zwingend notwendig. Das gilt, mit kleineren tierartlichen Unterschieden, auch für Nutztiere.

Hierbei ist es unerheblich, ob das Pferd endgültig in das Ausland gebracht oder nur vorübergehend auf eine Urlaubsreise oder ein Turnier mitgenommen wird.

Daneben muss für das Pferd ein Pferdepass mitgeführt werden.

Für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es einheitliche Regelungen für die gesundheitlichen Bedingungen. Das Pferd wird vom Amtstierarzt / der Amtstierärztin klinisch auf das Freisein von Seuchen untersucht. Danach stellt er das Attest aus. Zusätzlich wird der geplante Transport nach Tierschutzgesichtspunkten überprüft. 

Wird das Pferd in Drittländer transportiert, sind die gesundheitlichen Bedingungen und Attestformulare der Empfängerstaaten zu beachten. Sie sind vom Tierhalter bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen. Häufig muss zuvor eine Blutprobe des Pferdes entnommen und in einem zugelassenen Labor auf bestimmte Tierseuchen untersucht werden, planen Sie derartige Reisen daher langfristig, da die nötigen Untersuchungen zum Teil sehr zeitaufwändig sind. 

Transporte in Drittländer müssen rechtzeitig geplant und im Veterinäramt angemeldet werden. Der Pferdepass muss vollständig ausgefüllt sein. Die Zollvorschriften sind zu beachten.

Abt. 322 - Verbraucherschutz und Veterinärangelegenheiten