Bienenvölkerwanderung beantragen
Bienenvölkerwanderung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bienenvölker können aus vielerlei Gründen an andere Orte verbracht werden wie z.B. Trachtnutzung für Honigproduktion und / oder Entwicklung der Bienenvölker, Bestäubungseinsatz, Drohnenvölker auf Belegstellen, Verkauf von Bienenvölkern. Die Veränderung der Agrarlandschaft in den vergangenen Jahren erfordert eher mehr Wanderungen von Bienenvölkern, um so den Bienenvölkern ein besseres Nahrungsangebot zu bieten. Das Verbringen von Bienenvölkern kann allerdings die Ausbreitung von Bienenkrankheiten begünstigen. Sowohl die Bienenvölker der Wanderimker als auch die der Standimker können gefährdet werden bzw. eine Gefahr für andere darstellen.
Dies gilt auch bzgl. des Verkaufs von Bienenvölkern. Daher ist es verständlich, dass die Bienenwanderung auch durch die Seuchengesetzgebung geregelt wird. Weiterhin dürfen durch Bienenwanderungen keine Belegstellen gefährdet werden. Ein dritter Aspekt betrifft die Sicherstellung eines ausreichenden Nahrungsangebotes für alle Bienenvölker.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist möglichst sechs Wochen vor der Wanderung zu stellen. Die Bienenvölker dürfen erst nach dem Vorliegen der schriftlichen Genehmigung verbracht werden.
Amt/Fachbereich
Abt. 322 - Verbraucherschutz und Veterinätangelegenheiten