Sachkundenachweis für die berufliche Betäubung und Schlachtung von Tieren beantragen


Leistungsbeschreibung


Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. 

Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.

Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.

Voraussetzungen


  • Sie haben bei der zuständigen Stelle die theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren erfolgreich abgelegt.
  • Sie verfügen über eine gleichwertige Qualifikation.
  • Darüber hinaus dürfen Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben.
     

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.4.1 an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Amt/Fachbereich


Abt. 322 - Verbraucherschutz und Veterinärangelegenheiten

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kontakt

  • Abt. 322

Kontaktpersonen


  • Infozentrale Veterinäramt
  • Sachbearbeiter/-in Herr Ludwig
  • Frau Dr. Mitzscherling
  • Herr Schaale
  • Abteilungsleiter/-in Frau Dr. Barnstorf

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