Gewerblichen Viehhandel anzeigen


Leistungsbeschreibung


Wer

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben will,

muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  •     Name und Anschrift
  •     im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Anträge / Formulare


Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.

Amt/Fachbereich


Abt. 322 - Verbraucherschutz und Veterinärangelegenheiten

Bemerkungen


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Kontakt

  • Abt. 322

Kontaktpersonen


  • Infozentrale Veterinäramt
  • Abteilungsleiter/-in Frau Dr. Barnstorf
  • Frau Dr. Mitzscherling
  • Herr Schaale
  • Sachbearbeiter/-in Herr Ludwig

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