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Prostitutionsfahrzeug - Erlaubnis beantragen


Leistungsbeschreibung

Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat aufstellen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Die Anzeige muss zwei Wochen vor dem Beginn der Aufstellung erfolgen. 

Bei der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges muss insbesondere der Schutz der tätigen Prostituierten, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Allgemeinheit gewährleistet sein.

Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges müssen Sie eine Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges erhalten haben.

Sollten Sie das Fahrzeug an anderem Ort erneut aufstellen, bedarf es einer erneuten Anzeige.

  • Betriebskonzept
  • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Nach Zeitaufwand, mindestens  300,00 Euro.

Die Erlaubnis wird auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

13.03.2018

Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges müssen Sie eine Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges erhalten haben.