Prostitutionsfahrzeug - Erlaubnis beantragen


Leistungsbeschreibung


Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat aufstellen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Die Anzeige muss zwei Wochen vor dem Beginn der Aufstellung erfolgen. 

Bei der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges muss insbesondere der Schutz der tätigen Prostituierten, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Allgemeinheit gewährleistet sein.

Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges müssen Sie eine Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges erhalten haben.

Sollten Sie das Fahrzeug an anderem Ort erneut aufstellen, bedarf es einer erneuten Anzeige.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Betriebskonzept
  • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Welche Gebühren fallen an?


Nach Zeitaufwand, mindestens  300,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Erlaubnis wird auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Was sollte ich noch wissen?


Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am


13.03.2018

Hinweise / Besonderheiten


Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges müssen Sie eine Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges erhalten haben.

Kontakt

  • Abt. 531

Kontaktpersonen


  • Sachgebiet Prostitution
  • Sachbearbeiter/-in Herr Steger
  • Abteilungsleiter/-in Frau Salamon